Abos steuerlich absetzen: Was geht für Arbeitnehmer & Selbstständige?

Beruflich genutzte Abos lassen sich oft von der Steuer absetzen – als Werbungskosten (Arbeitnehmer) oder Betriebsausgaben (Selbstständige). Entscheidend ist der berufliche Nutzungsanteil.

  • Software-Abos (z. B. Office, Kreativ-Tools) bei beruflicher Nutzung absetzbar.
  • Fachzeitschriften & Fachliteratur als berufsbezogene Aufwendung.
  • Gemischt genutzte Abos nur anteilig (beruflicher Anteil).

Hinweis: keine Steuerberatung – im Zweifel Steuerberater/Finanzamt fragen. Zur Umsatzsteuer bei digitalen Diensten siehe Umsatzsteuer bei digitalen Abos.

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