Beruflich genutzte Abos lassen sich oft von der Steuer absetzen – als Werbungskosten (Arbeitnehmer) oder Betriebsausgaben (Selbstständige). Entscheidend ist der berufliche Nutzungsanteil.
- Software-Abos (z. B. Office, Kreativ-Tools) bei beruflicher Nutzung absetzbar.
- Fachzeitschriften & Fachliteratur als berufsbezogene Aufwendung.
- Gemischt genutzte Abos nur anteilig (beruflicher Anteil).
Hinweis: keine Steuerberatung – im Zweifel Steuerberater/Finanzamt fragen. Zur Umsatzsteuer bei digitalen Diensten siehe Umsatzsteuer bei digitalen Abos.