Digitale Dienstleistungen (Software, Streaming, SaaS) unterliegen besonderen umsatzsteuerlichen Regeln. Für Unternehmen ist vor allem der Leistungsort wichtig – bei grenzüberschreitenden digitalen Leistungen greift häufig das Bestimmungslandprinzip (§ 3a UStG).
Praktisch relevant: Vorsteuerabzug bei betrieblich genutzten Abos, korrekte Rechnungsangaben und – bei eigenen Abo-Angeboten – die richtige Abrechnung (siehe SaaS-Abrechnung).
Hinweis: keine Steuerberatung. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung.